AGB's Sell with us (D)

AGB’s Sell with us (D) Kommisionsverkauf Lalaine

Januar 2025

1. Anwendungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Studio Gerdung-Grosskopf (Lalaine), Via Serafino Balestra 27, 6900 Lugano, UID-Nr. CHE-152.379.351 (nachfolgend «Lalaine», «uns», «wir» oder «Kommissionärin» genannt) und dem Kunden (nachfolgend «Kommittentin» genannt, die weibliche Form wurde zu Vereinfachungszwecken gewählt und schliesst alle Geschlechter ein), welcher mit Lalaine hochwertige Second-Hand Artikel («Kommissionsware“) verkaufen möchte. 

 Abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen der Kommittentin werden nicht anerkannt.

Bei relevanten Änderungen wird Lalaine eine erneute Unterzeichnung der aktualisierten AGBs veranlassen.

Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie Kommissionsware bei Lalaine zum Verkauf geben. Durch die Ausstellung des Formular Kommissionsauftrag erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden und erklären, dass Sie befugt sind, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen, und mindestens 18 Jahre alt sind. 

2. Vertragsgegenstand

  1. Zwischen der Kommittentin und Lalaine als Kommissionärin wird ein Kommissionsvertrag abgeschlossen.
  2. Die Kommittentin übergibt Lalaine die Kommissionsware zum Verkauf und versichert durch die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass die Kommissionsware ihr uneingeschränktes Eigentum und frei von Rechten Dritter ist.
  3. Nach dem Ablauf des Kommissionszeitraums nimmt Lalaine die Kommissionsware für 30 Tage in Verwahrung gemäss der nachfolgenden Bestimmung des § 3 (2).

3. Dauer Kommissionsvertrag, ordentliche Vertragsbeendigung und Abholungsfrist

  1. Der Kommissionsvertrag beginnt mit der Abgabe der Kommissionsware an Lalaine. Der Kommissionszeitraum von 90 Tagen startet mit der Aufschaltung des/der Artikel(s) im onlineshop. Vorgängig wird das Formular Kommissionsauftrag der Kommittentin zugestellt.
    Ist der Artikel für den Verkauf in einem temporären Lalaine geführten Geschäft vorgesehen, so beginnt der Kommissionszeitraum von 90 Tagen mit der Entgegennahme des Artikels.
  2. Ab Ende des Kommissionszeitraums nimmt Lalaine nicht verkaufte Kommissionsware für die Dauer von 30 Tagen in Verwahrung (Verwahrungsvertrag). Die Kommittentin ist verpflichtet, nicht verkaufte Kommissionsware innerhalb dieser 30-tägigen Verwahrungsfrist abzuholen. Die Kommittentin wird nicht aktiv von Lalaine an die Abholung erinnert. Die Abholung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Lalaine Office möglich. Ist die Ware per Post an Lalaine zugestellt worden, so wird diese der Kommittentin per Post retourniert, zu Lasten der Kommittentin.
  3. Wird die Kommissionsware während der Laufzeit des Verwahrungsvertrages nicht abgeholt, gehen die Stücke in das Eigentum von Lalaine über, ohne dass die Kommittentin eine finanzielle Vergütung erhält oder darüber informiert wird. Sollte die Kommissionsware nach Ablauf des Verwahrungsvertrages noch im Eigentum und Besitz von Lalaine sein (es besteht keinerlei Anspruch der Kommittentin hierauf), wird Lalaine diese für 100 CHF “Lagerkosten / Spätabholer” pro Kommissionsstück an die Kommittentin herausgeben. 

Eine Abholung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 

4. Frühabholung

Die Kommittentin kann den Kommissionsvertrag während der Laufzeit nach § 3 Nr. 2 vorzeitig ohne Angabe von Gründen kündigen, sofern die Kommissionsware zum Kündigungszeitpunkt noch nicht verkauft oder reserviert wurde. Eine Kündigung nach erfolgtem Verkauf oder Reservierung der Kommissionsware ist ausgeschlossen. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Kommissionsvertrages gemäss dieses § 4 erhebt Lalaine eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von Chf 80.- pro zurückgeforderten Stück Kommissionsware.

5. Zustand der Kommissionsware/ Authentizität

  1. Die Kommissionsware muss sauber, funktionsfähig und ohne die Funktion beeinträchtigende Mängel sein. Lalaine akzeptiert keine Artikel mit Mängel..
  2. Mit der Abgabe der Kommissionsware versichert die Kommittentin, dass die in Kommission gegebenen Stücke – wie im Formular Kommissionsauftrag definiert – authentisch sind. Authentisch in diesem Sinne bedeutet, dass die Kommissionsware von der Marke/ dem Label stammt, wie sie gekennzeichnet ist und es sich weder um ein Plagiat noch um ein Imitat (Replikat) handelt. Die Kommittentin als Eigentümerin der Kommissionsware haftet für alle zivilrechtlichen Ansprüche, welche sich aus dem Verkauf von nicht authentischen Produkten ergeben können. Darüber hinaus ist Lalaine berechtigt, Authentizitätszweifeln auf eigene Kosten nachzugehen. Zudem verpflichtet sich die Kommittentin anzugeben, falls ein Kommissionsstück nicht direkt bei dem jeweiligen Label oder nicht aus erster Hand gekauft wurde.

6. Preisfindung

  1. Werden bei Abgabe der Kommissionsware vonseiten der Kommittentin keine Vorstellungen hinsichtlich der durch Lalaine aus dem Verkauf der Kommissionsware für die Kommittentin zu erlösende Mindestauszahlung geäussert, geht die Kommissionsware mit dem von Lalaine festgelegten Verkaufspreis (“Bruttoverkaufspreis”) ohne Rücksprache mit der Kommittentin in den Verkauf. Lalaine legt faire Verkaufspreise auf Basis von Erfahrung, Expertise sowie Marktrecherchen auf Grundlage der aktuellen Marktlage fest. Das Formular Kommissionsauftrag wird zur Information an die Kommittentin per Email versendet. Die Kommissionsware kann innerhalb von 24h ab Erhalt der Email mit dem angehängten ausgefüllten Formular Kommissionsauftrag zur Info (Versanddatum relevant) gegen eine Aufwandsentschädigung in der Höhe von CHF 20.- pro Kommissionsstück zurückgenommen werden, sofern diese bis dahin noch nicht verkauft oder reserviert sind.

 

  1. Wird bei Abgabe der Kommissionsware von der Kommittentin ein von Lalaine für die Kommittentin zu erlösender Mindestauszahlungsbetrag geäussert, wird dieser besprochen und auf dem Formular Kommissionsauftrag entsprechend dokumentiert:

 

  • Entspricht oder übersteigt der durch Lalaine festgelegte Verkaufspreis dem dokumentierten Wunsch der Kommittentin hinsichtlich der Mindestauszahlung (ermittelt gemäss der Erlösbeteilungsstaffellung nach §9 (3)), wird die Kommissionsware ohne Rücksprache mit der Kommittentin für den Verkauf freigegeben. Das Formular Kommissionsauftrag wird zur Information an die Kommittentin per Email versendet.

 

  • Führt der von Lalaine festgelegte Preis zu einer Unterschreitung der dokumentierten Mindestauszahlung an die Kommittentin, wird Lalaine Rücksprache mit der Kommittentin halten. Sollten sich die Kommittentin und Lalaine nicht auf einen Verkaufspreis einigen können oder eine dreimalige Kontaktaufnahme nicht erfolgreich sein und der Kommissionär die Kommittentin nicht kontaktieren können, muss die Kommittentin die Kommissionsware innerhalb von 7 Werktagen abholen. Sollte die 7-Tage-Frist verstrichen sein, werden die Kommissionsware zu dem von Lalaine vorgeschlagenen Verkaufspreis für den Verkauf freigegeben. Wird die Kommissionsware trotz verstreichen der 7-Tage-Frist durch die Kommittentin zurückgefordert, findet die Regelung zur Frühabholung (§ 4) entsprechende Anwendung.
  1. Lalaine ist stets bestrebt, den bestmöglichen fairen Verkaufspreis für die Kommissionsware zu erzielen, was zu einer Auszahlung an die Kommittentin oberhalb einer vereinbarten bestätigten  Auszahlung führen kann. Die Kommittentin hat stets Anspruch auf den Erlösanteil vom Verkaufspreis, welcher jedoch eine vereinbarte Mindestauszahlung nicht unterschreiten darf. 

 

7. Rückgabe nach Annahme

Nach der Annahme unterzieht Lalaine die Kommissionsware einer Qualitäts- und Mängelprüfung. Sollten Mängel entdeckt werden, die bei der Annahme auf den ersten Blick nicht entdeckt wurden, werden diese auf dem Formular Kommissionsauftrag dokumentiert und die Kommittentin dazu aufgefordert, die entsprechende Kommissionsware innerhalb von 7 Werktagen wieder abzuholen. Nach Verstreichen einer weiteren Frist von 7 Tagen geht die Kommissionsware ins Eigentum von Lalaine über. 

 

8. Durchführung des Kommissionsgeschäftes

  1. Lalaine führt das Kommissionsgeschäft im eigenen Namen auf Rechnung der Kommittentin aus.
  2. Lalaine entscheidet auf Grundlage ihrer Marktexpertise nach pflichtgemässem Ermessen in freier Entscheidung über den geeigneten Verkaufskanal (Online-Store, lokal, Instagram sowie sonstige Verkaufskanäle oder eine Kombination der Vermarktungskanäle).
  3. Im Formular Kommissionsauftrag stehen die festgehaltenen Anteile vom Bruttoverkaufserlös, sowie der bei Verkauf geforderte Mindestbetrag für die Kommittentin.
  4. Lalaine kann die Kommissionsware jederzeit zu dem im Formular Kommissionsauftrag dokumentierten Betrag “Auszahlung bei Verkauf” erwerben. Die Auszahlung des Erlösanteils für die Kommittentin erfolgt im üblichen Geschäftsgang. 

9. Eigentumsverhältnisse und Eigentumsübergang

  1. Lalaine handelt als Kommissionärin in eigenem Namen auf Rechnung der Kommittentin und erwirbt entsprechend während des gesamten Verkaufsprozesses kein Eigentum an der Kommissionsware. Die Kommittentin bleibt somit während des gesamten Verkaufsprozesses Eigentümerin der Ware, bis ein Eigentumswechsel gemäss nachfolgendem §10 erfolgt:
  2. Eigentumswechsel:  Der Eigentumswechsel der Kommissionsware erfolgt ausschliesslich wie folgt und die Kommittentin stimmt dem Eigentumswechsel der Kommissionsware bei Vorliegen der nachfolgend definierten Bedingungen hiermit ausdrücklich zu:
  1. Bei Erwerb der Kommissionsware durch einen Dritten (Lalaine Kunden) beim kumulativen Vorliegen von (i) Einbuchung der Bestellung im Lalaine Kassensystem und (ii) Bezahlung der Kommissionsware (Geldeingang bei Lalaine);
  2. Beim Erwerb durch Lalaine nach Abschluss des Vorgangs wie unter § 8(4) definiert. 
  1. Der Eigentumsübergang der Kommissionsware ist auflösend dadurch bedingt, dass ein nach den “Lalaine AGB Kauf” berechtigter Rücktritt eines Kunden vom Kauf der Kommissionsware erfolgt.

10. Haftung


Lalaine haftet bei Verletzung ihrer eigenen Pflichten aus diesen AGB und den darauf basierenden Vertragsbeziehungen für von ihr durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursachte und nachgewiesene Schäden. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit sowie für mittelbare und Folgeschäden wird eine Haftung, ob aufgrund eines Vertrags, einer unerlaubten Handlung oder aus einem anderen Grund, ausdrücklich ausgeschlossen. Als mittelbare Schäden gelten beispielsweise entgangener Gewinn, Vermögensschäden, Reputationsschäden, Schäden durch Computerviren oder Datenverlust aufgrund vorübergehender Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Verfügbarkeit der Leistungen von Lalaine. Darüber hinaus übernimmt Lalaine keine vertragliche oder ausservertragliche Haftung für Schäden, die durch Hilfspersonen verursacht werden, die zur Erbringung der Leistung herangezogen werden.

Lalaine übernimmt keine Haftung für Diebstahl der Kommissionsware oder Beschädigung der Kommissionsware durch Dritte, ausgenommen sind Fälle grober Fahrlässigkeit und vorsätzliche Handlung durch Lalaine.

Die vorstehenden Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung gelten nicht bei durch Lalaine direkt verursachter schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

Vorbehaltlich des Vorstehenden beschränkt sich die Gesamthaftung nach diesen AGB, unabhängig des Grundes, und soweit gesetzlich zulässig, auf den Betrag wie unter “bestätigte Auszahlung bei Verkauf” auf dem jeweiligen Formular Kommissionsauftrag festgehalten.

Ereignis ausserhalb unseres Einflussbereichs

Bei Eintritt eines Ereignisses, welches ausserhalb unseres Einflussbereichs und unserer Kontrolle liegt (sog. höhere Gewalt), übernimmt Lalaine keine Haftung oder Verantwortung für die Nichterfüllung oder verspätete Leistung jeglicher Pflichten aus diesen AGB und der darauf basierenden Vertragsbeziehung. Ein Ereignis ausserhalb des Einflussbereiches von Lalaine liegt beispielsweise in folgenden Fällen vor: 

bei Streiks, Sperren oder anderen industriellen Handlungen durch dritte Parteien, Invasionen, Terroranschlägen, Krieg, Feuer, Explosionen, Stürmen, Fluten, Erdbeben, Epidemien, Pandemien, anderen Naturkatastrophen, oder das Versagen von öffentlichen oder privaten Kommunikationsnetzwerken oder die Nutzungsunfähigkeit der Schienen-, Versand-, Flug-, Kraftfahrtstrecken oder anderer Mittel des öffentlichen oder privaten Verkehrs.

Sollte es zu einem Ereignis ausserhalb des Einflussbereiches von Lalaine kommen, das die Erfüllung unserer Pflichten innerhalb des Vertrags beeinflusst, werden wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt darüber informieren.

11. Rechtswirksamkeit der AGBs und des Formular Kommissionauftrag

AGB Kommissions-Verkauf:

Mit Abgabe der Kommissionsware bestätigt die Kommittentin, dass sie  über die AGBs informiert wurde, diese gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Sofern diese AGBs von der Kommittentin unterzeichnet wurden (keine Wirksamkeitsvoraussetzung!) bekommt diese eine Kopie der unterzeichneten AGBs als PDF per Email zugestellt. Die AGBs gelten, sofern diese von der Kommittentin unterzeichnet wurden, solange diese seit dem Tag der Erstunterzeichnung durch die Kommittentin im wesentlichen unverändert fortbestehen, auch für zukünftige Kommissionsgeschäfte mit derselben Kommittentin, ohne dass es hierfür einer erneuten Unterzeichnung bedarf. Bei wesentlichen Änderungen dieser AGB werden wir Sie darauf hinweisen und um eine erneute Unterschrift ersucht. Sofern die Kommittentin die AGBs nicht unterzeichnet hat, gelten die bei Datum der Abgabe der Kommssisionsware auf der Website von Lalaine unter https://www.lalaine.ch dokumentieren AGBs Kommissionsverkauf. 

Formular Kommissionsauftrag:

Das Formular Kommissionsauftrag wird maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig. Werden Einsprüche und Bedenken nicht innerhalb von 24 Stunden nach der elektronischen Zustellung (ausschlaggebend ist der Versandzeitpunkt) des Formulars angezeigt, erlangt die Kommissionsvereinbarung vollumfänglich Rechtswirksamkeit. Damit bestätigt die Kommittentin auch, dass sie über die AGB informiert wurde, diese gelesen und akzeptiert hat.

12. Datenschutz

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. 

Zwecks Auszahlung für die verkaufte Ware ist die Kundin verpflichtet die notwendigen Daten Lalaine zur Verfügung zu stellen.

13. Kontakt

Wir legen grossen Wert auf Kundenzufriedenheit. Wir sind bestrebt, Ihre Anfragen und Beschwerden so schnell wie möglich zu prüfen, und werden uns nach Erhalt der Unterlagen oder Ihrer Eingabe oder Beschwerde mit Ihnen in Verbindung setzen. Wenn Sie Reklamationen oder Beschwerden haben, helfen Sie uns bitte, indem Sie uns das genaue Problem mitteilen und gegebenenfalls eine Kopie des Formulars Kommissionsauftrag mitsenden. Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 3 Werktagen zu antworten.

Unsere Kontaktdaten sind wie folgt:

 

Lalaine by Studio Gerdung-Grosskopf

Via Serafino Balestra 27

6900 Lugano

info@lalaine.ch

 Whatsapp: +41 76 432 17 22

 

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diese AGB, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung. 

Der Gerichtsstand für natürliche Personen ist der Sitz Lalaine oder der Wohnsitz der Kommittentin. Für juristischen Personen gilt ausschliesslich der Sitz Lalaine als Gerichtsstand. 

Diese Bestimmungen gelten nur, soweit es keine zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staats gibt,  in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, welche diesen AGB vorgehen.